Nach monatelangen Vorbereitungen war es letzte Woche soweit: Die Kinder- und Jugendfarm Süßen wurde vom Jugendhilfeausschuss des Landkreis Göppingen zum Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII anerkannt. Anke Bauer und Canan Ceylan vom Vereinsvorstand standen dem Jugendhilfeausschuss während der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Unser Antrag wurde einstimmig angenommen! Im Anschluss an die Sitzung hatten wir noch einige Gespräche mit interessierten Gremiumsmitgliedern.

Was heißt das nun genau? Laut Sozialgesetzbuch können Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, die „aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe (leisten)“. Darunter versteht der Gesetzgeber unter anderem „Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ sowie eine „kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen“.

Genau das ist unser Ziel: Mit Hilfe von Tieren und Natur Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern und Benachteiligungen mit Inklusion entgegenzutreten. Dass wir für unsere Arbeit nun die Anerkennung „Träger der freien Jugendhilfe“ quasi als Qualitätssiegel erhalten haben, darauf sind wir stolz und es ist ein großer Ansporn weiterzumachen und unsere Aktivitäten weiter auszubauen.